Verwalten von Wohneigentum und vermieteten Wohnanlagen
Mit den erforderlichen Arbeiten wie:
Da Ihr Vermögen (Objekt und Instandhaltungsrücklage) verwaltet wird, wird auch nichts ohne Ihren Beschluss und Ihre Einwiligung ausgeführt. Es wird auch darauf geachtet, dass Ihr Vermögen erhalten bleibt.
Nebenkostenabrechnungen
werden nach Vorlage Ihrer Unterlagen ordnungsgemäß verbucht und für Ihre Mieter ausgefertig.